Was sind die EPR-Richtlinien in der EU?

2023-08-07

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein umweltpolitischer Ansatz, der die Verantwortung für den Lebenszyklus eines Produkts auf den Hersteller verlagert, einschließlich Design, Rücknahme, Recycling und endgültige Entsorgung. Während Varianten der EPR inzwischen weltweit präsent sind, war die Europäische Union (EU) die erste, die das Gesetzgebungsinstrument eingeführt und umgesetzt hat. Lesen Sie weiter, um mehr über die EPR-Gesetzgebung in der EU zu erfahren. 

Erweiterte Herstellerverantwortung in der EU

Wie andere Regionen der Welt mit EPR-GesetzgebungDie EU verlangt von den Herstellern, dass sie sich einem Compliance-Prozess unterziehen. Dieser Prozess umfasst die Registrierung als Hersteller, die Einhaltung der Design- und Kennzeichnungsanforderungen für Produkte oder Verpackungen, die Berichterstattung über die Menge der auf den Markt gebrachten Produkte oder Verpackungen, das Erreichen von Recyclingzielen und die Finanzierung des Recyclings und/oder der Verwertung am Ende der Lebensdauer.  

Obwohl jedes Produkt in den Geltungsbereich der EPR-Gesetzgebung fallen kann, haben die Gesetzgeber aufgrund der Menge und Toxizität ihrer Abfallströme drei Hauptproduktkategorien identifiziert: Verpackungen, elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien. Der Einfachheit halber konzentriert sich dieser Blog auf diese drei Kernproduktkategorien und die entsprechenden Richtlinien, darunter: 

· Die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 

· Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE).

· Die EU-Batterierichtlinie

Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle geht auf die steigenden Mengen an Verpackungsabfällen und deren Auswirkungen auf die Umwelt ein, indem sie die Verpackungsarten auf dem EU-Markt sowie Maßnahmen zur Verpackungsabfallbewirtschaftung und -vermeidung reguliert. 

Unter Verpackung versteht man die Aufbewahrung, den Schutz, die Handhabung, die Lieferung oder die Präsentation von Waren. Daher fallen viele Artikel in diese Kategorie. Verpackungsabfälle werden zu Berichtszwecken typischerweise in drei Kategorien eingeteilt:  

· Verkaufs-/Primärverpackung – Verpackung, die das Produkt direkt umgibt und vom Verbraucher am Ort des Kaufs in Empfang genommen wird

· Gruppen-/Sekundärverpackung – Verpackung, die Verkaufseinheiten zusammenfasst

· Transport-/Tertiärverpackung – Verpackung, die für den Transport von Waren verwendet wird 

Ein Hersteller darf nur eine Verpackungsebene, eine Variation der drei Ebenen oder alle drei verwenden.  

Die Hauptkategorien für Verpackungsabfälle richten sich nach der Materialart. Einige Beispiele sind:  

· Plastik  

· Papier/Karton  

· Holz  

· Aluminium  

· Eisenmetalle (z. B. Stahl)  

· Glas 

Die vorgeschlagene EU-Verpackungsverordnung

Die Europäische Kommission (EK) veröffentlichte Ende 2022 einen Vorschlagsentwurf zur Aufhebung und Ersetzung der EU-Richtlinie über Verpackungsabfälle. Der Vorschlagsentwurf mit dem Namen EU-Verpackungsverordnungenthält wesentliche Änderungen der bestehenden Verpackungsrichtlinie und wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten.  

EU-WEEE-Richtlinie

The EU Waste from Electrical and Electronic Equipment (WEEE) Directive intends to contribute to sustainable production and consumption efforts by addressing the environmental issues caused by discarded electronics. This involves improving the collection, treatment, and recycling of electrical and electronic equipment at end of life.  

WEEE wird im weitesten Sinne als Abfall von batterie- oder elektrisch betriebenen Produkten definiert. Die häufigsten Kategorien für die WEEE-Berichterstattung sind: 

· Temperaturaustauschgeräte wie Kühlschränke, Gefrierschränke und Klimaanlagen

· Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Fläche von mehr als 100 cm², wie Fernseher, Computermonitore und Laptops

· Lampen wie Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen

· Kleingeräte (keine Außenabmessungen größer als 50 cm), wie Toaster, Staubsauger und Rauchmelder

· Große Geräte (alle Außenmaße über 50 cm), wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fitnessgeräte

· Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenabmessungen größer als 50 cm), wie Mobiltelefone, GPS-Geräte und Router 

Gemäß der EU-WEEE-Richtlinie muss auf allen auf dem EU-Markt verkauften elektrischen oder elektronischen Geräten ein spezielles Etikett angebracht sein. Das Etikett muss folgende Elemente enthalten:

· Ein durchgestrichenes Mülltonnensymbol

· Entweder ein schwarzer Balken unter dem durchgestrichenen Entsorgungsbehälter oder ein Datum, das angibt, wann das Produkt auf den Markt gebracht wurde  

· Ein Erkennungszeichen, z. B. ein Markenlogo oder eine Marke 

 EU-Batterierichtlinie

Die EU-Batterierichtlinie zielt darauf ab, Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig zu machen, einschließlich Beschaffung, Sammlung, Recycling und Wiederverwendung. 

Batterien (und Akkumulatoren) werden zu Berichtszwecken in drei Bereiche eingeteilt: 

· Tragbar – Batterien, die versiegelt sind und von Hand getragen werden können

· Industriell – Batterien, die ausschließlich für den industriellen oder professionellen Einsatz oder die Verwendung in Elektrofahrzeugen jeglicher Art konzipiert sind

· Automotive – Batterien, die für Autostarter, Zündstrom oder Beleuchtung verwendet werden 

Bei der Implementierung von Meldekategorien können die Behörden verschiedene Batteriemerkmale berücksichtigen, beispielsweise die chemische Zusammensetzung, das Gewicht und ob es sich um eine Einwegbatterie oder eine wiederaufladbare Batterie handelt. 

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Die Verwaltung der EPR-Konformität in der EU kann eine Herausforderung und ressourcenintensiv sein – umso mehr, wenn Ihr Unternehmen als Hersteller in mehreren Ländern in der EU und darüber hinaus gilt. Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, ist der Zugriff auf die richtigen Tools sowie das Fachwissen im Bereich der Regulierung unerlässlich. 

 

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