2022-05-18
DasTabakproduktrichtlinie (2014/40/EU)trat am 19. Mai 2014 in Kraft und trat am 20. Mai 2016 in den EU-Ländern in Kraft. Die Richtlinie legt Vorschriften für die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabak und verwandten Produkten fest. Dazu gehören Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, rauchloser Tabak, elektronische Zigaretten und Kräuterprodukte zum Rauchen.
Insbesondere die Richtlinie:
· verbietet Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehencharakterisierende Aromen
· verlangt von der TabakindustrieBericht an die EU-Länder über die in Tabakerzeugnissen verwendeten Inhaltsstoffe
· erfordertGesundheitswarnungenauf Tabak und verwandten Produkten: Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise (Bild, Text und Informationen zum Aufhören) müssen abdecken65 % der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Tabakpackungen zum Selbstdrehen
· SätzeMindestabmessungenfür Warnungen und Verbotekleine Paketefür bestimmte Tabakwaren
· Verbotewerbliche und irreführende Elementeauf Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Kräuterprodukte zum Rauchen
· stellt vorEU-weites Tracking und Tracingzur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
· EU-Ländern dies ermöglichtInternetverkauf verbietenvon Tabak und verwandten Produkten
· legt Sicherheits-, Qualitäts- und Meldeanforderungen festelektronische Zigaretten
· verpflichtet Hersteller und Importeure dazuBenachrichtigung der EU-Länder über neuartige Tabakerzeugnissebevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden