Art.-Nr. | AK22 |
Puffs | 400 Züge |
Batteriekapazität | 350 mAh |
E-Liquid-Kapazität | 2ml |
Produktgröße | B20,5*T13*L87mm |
Spulenwiderstand | 1.6 © |
1. Alle elektronischen Zigarettenprodukte werden vor dem Versand zu 100% streng geprüft, um sicherzustellen, dass unsere Produkte in guter Qualität und Verpackung langlebig und fest genug sind.
2. Alle E-Zigaretten haben 12 Monate Garantie nach dem Versand, mit Ausnahme menschlicher Faktoren
3. Kann Materialdaten, UN38.3, MSDS, ROHS usw. bereitstellen.
4. Willkommene OEM-Bestellungen und Musterbestellungen
Ja, unser F&E-Ingenieur kann einen neuen zweifarbigen Einweg-Vape-Bar mit 400 Zügen entwerfen, aber der Kunde muss die folgenden Informationen bereitstellen:
Nikotinstärke dieses Einweg-Vape: 20 mg, 30 mg, 50 mg ?
Marke des elektronischen Safts: Zinwi , U-green oder Ipure ?
Batterie: Reines Kobalt oder Ternär?
Öltankgrenze: 2ml oder mehr als 2ml ?
Oberflächenbehandlung: Gummi-Ölfarbe oder mit Aufklebern?
Verpackungsanforderung: Schrift in Englisch, Russisch oder anderen Sprachen?
Wenn Sie ein Importeur oder Hersteller von E-Zigaretten oder E-Liquids sind, müssen Ihre Produkte TPD-konform sein, bevor Sie sie in der EU verkaufen können. Aber was bedeutet es, TPD-konform zu sein?
Die Tabakproduktrichtlinie – oder TPD – legt die Regeln für den Verkauf und die Herstellung von E-Zigaretten und E-Liquids in der EU fest. Sie trat im Mai 2016 in Kraft. Jedes Produkt muss den TPD-Vorschriften vollständig entsprechen, bevor es auf den EU-Markt gebracht wird.
Zu den wichtigsten Regeln der TPD gehören:
1) Produkteigenschaften: Neue Produkte müssen Anforderungen an ihre Gestaltung genügen. Dazu gehören Flaschengröße (max. 10 ml), Tankgröße (max. 2 ml), kindergesicherte/manipulationssichere Verpackung und technische Regeln für Nachfüllmechanismen.
2) Meldung: Produktinformationen – zum Beispiel Produkteigenschaften, Formulierung/Toxikologie und Emissionen – müssen vor der Produkteinführung über das EU-CEG-Portal an die MHRA übermittelt werden.
3) Verpackung und Etikettierung: Es gibt neue Verpackungsvorschriften. Beispielsweise muss ein Gesundheitshinweis auf dem Etikett erscheinen, und bestimmte Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen müssen in der Packungsbeilage erscheinen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss einen Gesundheitswarnhinweis in seiner Muttersprache haben.
4) Klassifizierung von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften (CLP): Bei E-Liquids gibt es Vorschriften zur Kennzeichnung von Mischungen, die getrennt sind und vor den neuen E-Zigaretten-Gesetzen existieren. Dazu gehören die Anforderung für ein Ausrufezeichen oder ein Piktogramm mit Totenkopf und gekreuzten Knochen sowie Sicherheitshinweise.
5) Herstellerregistrierung: Unternehmen müssen sich gegebenenfalls bei den Behörden registrieren, um über das Internet direkt an Kunden verkaufen zu können.